Wasserschutzgebiet Festsetzung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Einzugsgebiete der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen (z.B. Trinkwassertalsperren und Brunnenanlagen) sind häufig durch behördlich festgesetzte Wasserschutzgebiete per Verordnung geschützt.
Diese Wasserschutzgebietsverordnungen teilen die Einzugsgebiete in verschiedene Schutzzonen, für die besondere Einschränkungen festgelegt werden. In diesen Schutzgebieten ist das Bauen verboten, eingeschränkt oder nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Bei Bauvorhaben in Wasserschutzzonen sollte man sich rechtzeitig bei der Unteren Wasserbehörde informieren.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsgrundlage für das Festsetzen von Wasserschutzgebieten ist § 51 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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