Wasserschutzgebiet Festsetzung

    Wasserschutzgebiet Festsetzung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Einzugsgebiete der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen (z.B. Trinkwassertalsperren und Brunnenanlagen) sind häufig durch behördlich festgesetzte Wasserschutzgebiete per Verordnung geschützt.

    Diese Wasserschutzgebietsverordnungen teilen die Einzugsgebiete in verschiedene Schutzzonen, für die besondere Einschränkungen festgelegt werden. In diesen Schutzgebieten ist das Bauen verboten, eingeschränkt oder nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Bei Bauvorhaben in Wasserschutzzonen sollte man sich rechtzeitig bei der Unteren Wasserbehörde informieren.

    Ansprechpartner

    Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage für das Festsetzen von Wasserschutzgebieten ist § 51 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de