Staatsprüfung, Lehramtsprüfung
Beschreibung
Die Staatsprüfung legen Sie während Ihres Vorbereitungsdienstes (im letzten Halbjahr der Ausbildung) vor dem Prüfungsamt ab, welches für jeden Prüfling einen Prüfungsausschuss bildet. Der Prüfungsausschuss umfasst grundsätzlich drei Personen und setzt sich i.d.R. aus einer/einem (stv.) Schulleiter/in oder einer Schulaufsichtsbeamtin/einem Schulaufsichtsbeamten und zwei Seminarausbilder/innen zusammen.
Im Rahmen der Staatsprüfung sind von Ihnen zunächst zwei Unterrichtspraktische Prüfungen in den jeweiligen Ausbildungsfächern zu absolvieren. Findet die Ausbildung lediglich in einem Unterrichtsfach statt, sind beide Unterrichtspraktischen Prüfungen in diesem Unterrichtsfach durchzuführen. Vor Beginn der Prüfung ist von Ihnen für jedes Unterrichtsfach eine eigenständig verfasste schriftliche Arbeit (Umfang von max. zehn Seiten) vorzulegen, welche eine Unterrichtsplanung und eine Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge umfasst.
Das Prüfungsverfahren wird im Anschluss mit einem Kolloquium (45 Minuten) abgeschlossen.
Die Unterrichtspraktischen Prüfungen und das Kolloquium finden am selben Tag statt.
Ihre Langzeitbeurteilungen der Ausbildungsschule und der ZFsL fließen mit in die Endnote ein.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Wermelskirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin müssen dem Prüfungsamt die Themen der Unterrichtspraktischen Prüfungen und die Bezeichnungen der zugehörigen Unterrichtsreihen schriftlich mitgeteilt werden (Formblatt in vierfacher Ausfertigung).
Formulare
https://www.pruefungsamt.nrw.de/unterlagen-fuer-lehramtsanwaerterinnen-und-lehramtsanwaerter
Voraussetzungen
- Sie befinden sich im letzten Drittel des 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienstes.
- ggf.: Nachweis einer Bildungswissenschaftlichen Prüfung (OBAS)
Rechtsgrundlage(n)
- OVP (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen)
- VOBASOF (Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts sonder-pädagogische Förderung)
- OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung)
Verfahrensablauf
Die Staatsprüfung findet an einem Tag im letzten Ausbildungshalbjahr statt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2021