Lehramtsprüfung

    Staatsprüfung, Lehramtsprüfung

    Sie benötigen weitere Informationen zum Ablauf der Staatsprüfung. Diese finden Sie hier.

    Beschreibung

    Die Staatsprüfung legen Sie während Ihres Vorbereitungsdienstes (im letzten Halbjahr der Ausbildung) vor dem Prüfungsamt ab, welches für jeden Prüfling einen Prüfungsausschuss bildet. Der Prüfungsausschuss umfasst grundsätzlich drei Personen und setzt sich i.d.R. aus einer/einem (stv.) Schulleiter/in oder einer Schulaufsichtsbeamtin/einem Schulaufsichtsbeamten und zwei Seminarausbilder/innen zusammen. 

     

    Im Rahmen der Staatsprüfung sind von Ihnen zunächst zwei Unterrichtspraktische Prüfungen in den jeweiligen Ausbildungsfächern zu absolvieren. Findet die Ausbildung lediglich in einem Unterrichtsfach statt, sind beide Unterrichtspraktischen Prüfungen in diesem Unterrichtsfach durchzuführen. Vor Beginn der Prüfung ist von Ihnen für jedes Unterrichtsfach eine eigenständig verfasste schriftliche Arbeit (Umfang von max. zehn Seiten) vorzulegen, welche eine Unterrichtsplanung und eine Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge umfasst. 

    Das Prüfungsverfahren wird im Anschluss mit einem Kolloquium (45 Minuten) abgeschlossen. 

    Die Unterrichtspraktischen Prüfungen und das Kolloquium finden am selben Tag statt. 

     

    Ihre Langzeitbeurteilungen der Ausbildungsschule und der ZFsL fließen mit in die Endnote ein. 

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Moers wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin müssen dem Prüfungsamt die Themen der Unterrichtspraktischen Prüfungen und die Bezeichnungen der zugehörigen Unterrichtsreihen schriftlich mitgeteilt werden (Formblatt in vierfacher Ausfertigung).

    Formulare

    https://www.pruefungsamt.nrw.de/unterlagen-fuer-lehramtsanwaerterinnen-und-lehramtsanwaerter

    Voraussetzungen

    • Sie befinden sich im letzten Drittel des 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienstes.
    • ggf.: Nachweis einer Bildungswissenschaftlichen Prüfung (OBAS)

    Rechtsgrundlage(n)

    • OVP (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen)

    SGV Inhalt : Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) | RECHT.NRW.DE

    • VOBASOF (Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts sonder-pädagogische Förderung)

    SGV Inhalt : Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) | RECHT.NRW.DE

    • OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung)

    SGV Inhalt : Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) | RECHT.NRW.DE

    Verfahrensablauf

    Die Staatsprüfung findet an einem Tag im letzten Ausbildungshalbjahr statt.

    Fristen

    Die Mitteilung der Themen der Prüfungsstunden erfolgt ca. 10 Tage vor dem Prüfungstermin.

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.pruefungsamt.nrw.de/unterlagen-fuer-lehramtsanwaerterinnen-und-lehramtsanwaerter-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de