Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung
Beschreibung
Hinweise für Ascheberg
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.
Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Für die Erlaubniserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ascheberg
- Führungszeugnis des Antragstellers (zu beantragen bei der Meldebehörde oder der Ordnungsverwaltung des Wohnsitzes)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers (zu beantragen bei der Meldebehörde oder der Ordnungsverwaltung des Wohnsitzes)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Antragsteller zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des gemeindlichen/städtischen Steueramtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
- Unterrichtungsnachweis von einer Industrie- und Handelskammer
- Pass/Personalausweis
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- ggf. Miet-/Pachtvertrag
- ggf. Verzichtserklärung des Vorpächters
- Lageplan
- Grundriss über die Betriebsräume im Maßstab 1 : 1000
Eine Gaststättenerlaubnis können Sie auch online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen unter:
Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ascheberg
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz und verschiedenen darauf basierenden Verordnungen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen teilgenommen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis).
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021