Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, die mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, die mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Witten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 25b Abs. 4 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen