Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, die mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, die mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 25b Abs. 4 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de