Elterliche Sorge
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Das Jugendamt des Kreises Minden - Lübbecke ist im Rahmen der Beurkundung zuständig für die Städte Espelkamp, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Preußisch Oldendorf, Rahden, Hille und Stemwede.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
- §§ 52a - 58a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
- §§ 59 - 60 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beurkundung
- §§ 1626 bis 1698b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - elterliche Sorge
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Stemwede
Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, steht grundsätzlich der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Die Eltern können jedoch die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben (siehe Beurkundungen).
Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken und anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche Sorge allein ausüben kann. Dieses so genannte Negativattest kann vom Jugendamt kostenfrei ausgestellt werden. Zuständig ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist durch die Entscheidung des Familiengerichts gegeben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen