Elterliche SorgeOnline erledigen

    Elterliche Sorge

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind zu. Das bedeutet, dass sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist.

    Möchten beide Elternteile die elterliche Sorge übernehmen, können sie dies vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwillig erklären. Diese so genannte Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden.

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundigen Sie sich bitte zuerst beim ihrem zuständigen Jugendamt oder Standesamt darüber.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de