Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Hinweise für Borken
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird ausländischen Ehepartner*innen und Kindern ausgestellt.
Auch ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird ausländischen Ehepartner*innen und Kindern ausgestellt.
Auch ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Erforderliche Unterlagen für Ehepartner*innen
Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
Nationalpass
Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, bei Ersterteilung oder erster Verlängerung
Arbeitgeberbescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen oder die letzten drei Lohnabrechnungen. Bei Selbständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid.
Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der*die Ehepartner*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.bei Bezug von Sozialleistungen der aktuelle Leistungsbescheid
Nachweise über die Besuche von Integrationsmaßnahmen (Sprachzertifikat, Test "Leben in Deutschland, Schulbescheinigungen usw.)
Erforderliche Unterlagen für Kinder
Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
Pass bzw. Passeintrag bei einem Elternteil
Geburtsurkunde
aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr)
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
§ 28 AufenthG
Kosten
Hinweise für Borken
100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)
wir überprüfen im Einzelfall, ob eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung möglich ist
Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen