Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    Hinweise für Borken

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird ausländischen Ehepartner*innen und Kindern ausgestellt.
    Auch ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird ausländischen Ehepartner*innen und Kindern ausgestellt.
    Auch ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Allgemeines Ausländerrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Erforderliche Unterlagen für Ehepartner*innen

    • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis

    • Nationalpass

    • Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, bei Ersterteilung oder erster Verlängerung

    • Arbeitgeberbescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen oder die letzten drei Lohnabrechnungen. Bei Selbständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid.
      Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der*die Ehepartner*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

    • bei Bezug von Sozialleistungen der aktuelle Leistungsbescheid

    • Nachweise über die Besuche von Integrationsmaßnahmen (Sprachzertifikat, Test "Leben in Deutschland, Schulbescheinigungen usw.)

    Erforderliche Unterlagen für Kinder

    • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis

    • Pass bzw. Passeintrag bei einem Elternteil

    • Geburtsurkunde

    • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 AufenthG

    Kosten

    Hinweise für Borken

    • 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)

    • 93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)

    • wir überprüfen im Einzelfall, ob eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung möglich ist

    Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de