Rundfunkbeitrag abmelden
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
ausgesprochen. Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den dortigen Seiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
- Antrag
- Grundsicherungs-, Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosengeld II - Bescheid
- Schwerbehindertenausweis
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Rechtsgrundlage(n)
§ 7 Abs. 2 RBStV i. V m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 RBStV
Verfahrensablauf
Hinweise für Schalksmühle
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schalksmühle
Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014