Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag abmelden

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.

    Beschreibung

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Windeck wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung
    • Beitragsnummer
      • Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
    • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
      • Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
    • Es haben sich Änderungen ergeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de