Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte, sowie geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Beratung

    Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte, sowie geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Beratung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Der sozialpsychiatrische Dienst führt psychiatrische Begutachtungen von Einzelpersonen nur auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialpsychiatrischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Personalausweis
    • Ausgefüllter Anamnesebogen (wird vorher zugeschickt)
    • Verfügbare psychiatrische/psychotherapeutische Vorbefunde

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Wer wird begutachtet?

    Der sozialpsychiatrische Dienst ist für alle erwachsenen Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.

    Was wird begutachtet?
    • Umzugsfähigkeit
    • Erwerbsfähigkeit
    • Dienstfähigkeit
    • Übernahme in das Beamtenverhältnis
    • Verhandlungsfähigkeit
    • Haftfähigkeit
    • Pflegebedürftigkeit
    • Asylbewerberleistungsgesetz
    • PsychKG
    • Fachärztliche Stellungnahmen für den LVR (wenn keine ambulante psychiatrische Anbindung besteht).
      Zum Begutachtungstermin sollte ein Betreuer anwesend sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de