Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte, sowie geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Beratung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Der sozialpsychiatrische Dienst führt psychiatrische Begutachtungen von Einzelpersonen nur auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
- Personalausweis
- Ausgefüllter Anamnesebogen (wird vorher zugeschickt)
- Verfügbare psychiatrische/psychotherapeutische Vorbefunde
Formulare
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Wer wird begutachtet?
Der sozialpsychiatrische Dienst ist für alle erwachsenen Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.
Was wird begutachtet?
- Umzugsfähigkeit
- Erwerbsfähigkeit
- Dienstfähigkeit
- Übernahme in das Beamtenverhältnis
- Verhandlungsfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Pflegebedürftigkeit
- Asylbewerberleistungsgesetz
- PsychKG
- Fachärztliche Stellungnahmen für den LVR (wenn keine ambulante psychiatrische Anbindung besteht).
Zum Begutachtungstermin sollte ein Betreuer anwesend sein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen