Amtliche Untersuchung auf TrichinenOnline erledigen

    Amtliche Untersuchung auf Trichinen

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Fleischhygiene - Schlachttier- und Fleischuntersuchung
    Die Anmeldung zur Fleischuntersuchung muss immer erfolgen.
    Für Rinder ist der Rinderpass, für Pferde der Equidenpass und für Schafe/Ziegen ein Begleitpapier vorzulegen. 
    Die gewerbliche Schlachtung von Huftieren, Geflügel- und Hasentieren sowie Farmwild (z. B. Gehegewild) ist mindestens 48 Stunden vorher beim Fachbereich für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung oder bei dem amtlichen Tierarzt anzumelden.

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein. Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben. Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen
    Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
      beantragen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_137297b42247df8c69a0513a00a0796b

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3901

    E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Die Gebühren werden nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht in der jeweils gültigen Fassung erhoben. 

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

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