Reitkennzeichen verlängern
Beschreibung
Hinweise für Recklinghausen
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gültiges Reitkennzeichen am Pferd führen. Unter den Begriff "Pferd" fallen im Sinne des LNatSchG NRW alle Tiere der Gattung "equus". Dazu gehören nicht nur die großen Pferderassen, sondern auch Ponys und Esel. Vor diesem Hintergrund gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Esel und Ponys, die geritten oder geführt werden.
Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, beidseitig am Pferd angebrachtes gültiges Kennzeichen führen.
Gültig ist das Reitkennzeichen nur mit der aufgeklebten Jahresplakette des jeweils laufenden Kalenderjahres.
Die Jahresplakette gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs immer nur für ein Kalenderjahr. Nach dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres wird sie ungültig und muss für das Folgejahr erneuert werden.
Im Jahr 2024 darf nur mit der grünen Plakette „24“ geritten werden.
Mit dem gültigen Reitkennzeichen weist der Reiter nach, die vorgeschriebene jährliche Reitabgabe entrichten zu haben. Diese wird ausschließlich und zweckgebunden für die Anlegung und Unterhaltung von Reitwegen eingesetzt.
Kosten für private Reiter*innen
- Erstantrag (Reitkennzeichen + Jahresplaketten): 39,50 Euro
- Folgeantrag (Jahresplaketten): 30,50 Euro
Kosten für Reiterhöfe*
- Erstantrag (Reitkennzeichen + Jahresplaketten): 89,50 Euro
- Folgeantrag (Jahresplaketten): 80,50 Euro
*zu den Reiterhöfen zählen alle diejenigen Einrichtungen, die für die Bereitstellung von Reitpferden an Dritte mittelbar oder unmittelbar Entgelte erzielen. Dazu gehören neben den so benannten Einrichtungen auch Beherbergungsunternehmen oder Reitervereine, die Pferde für ihre Gäste oder Mitglieder bereithalten und an diese gegen Entrichtung eines entsprechenden Entgelts - sei es in Form eines mit dem Beherbergungsunternehmen gesondert vereinbarten oder im Pensionspreis bereits enthaltenen Mietpreises oder in Form eines von einem Reiterverein erhobenen erhöhten Mitgliedsbeitrages oder einer gesonderten Nutzungsgebühr - vermieten.
In den Kosten ist die Reitabgabe in Höhe von 25 Euro, (Reiterhöfe 75 Euro) je Pferd/Kalenderjahr sowie Gebühren und Auslagen (Erstantrag 14,50 Euro; Folgeantrag 5,50 Euro) enthalten.
Bestellung von Reitkennzeichen und Jahresplaketten
Pferdehalter*innen mit Wohnsitz außerhalb des Kreises Recklinghausen müssen sich an die zuständige Behörde ihres Wohnortes wenden. Mit dem Reitkennzeichen darf in ganz Nordrhein-Westfalen geritten werden.
Reitkennzeichen und Jahresplaketten können online bestellt werden.
- Online-Antrag (Je Online-Antrag ist nur eine Antragsauswahl möglich.)
Die jährlich zu erneuernden Jahresplaketten (Aufkleber) können auch in formloser Weise telefonisch: 02361/53-6317, schriftlich: Kreis Recklinghausen, Fachdienst Umwelt, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen oder per E-Mail beantragt werden.
Falls Sie schon Reitkennzeichen aus dem Kreis Recklinghausen besitzen, können weitere Reitkennzeichen ebenfalls formlos beantragt werden.
Die Bezahlung der Gebühren/Reitabgabe erfolgt nach Erhalt der Reitkennzeichen/Jahresplaketten entweder per Überweisung oder per Lastschrift.
Die Reitwege sowie andere Themen rund um den Pferdesport stehen im Freizeitportal regiofreizeit.de sowie in einer interaktiven Karte zur Verfügung. Weitere Informationen rund ums Reiten finden Sie hier.
Rettungspunkte / Hinweis zu Ihrer Sicherheit:
Im Notfall kann z.B. bei Ausritten im Wald eine Rettung nicht innerhalb der Hilfsfrist gewährleistet werden. Damit verletzte Reiter den Rettungskräften ihren Standort im Wald präzise angeben können, wurden über 100 Notfallpunkte mit genauen Standortdaten montiert. Weitere Informationen sowie eine interaktive Karte mit allen Rettungspunkten und einer Standortbestimmung über GPS finden Sie hier.
Zusätzlich wird auf die Unterstützungsmöglichkeit der kostenlosen App „Hilfe im Wald“ hingewiesen. Diese App bietet eine genaue Lokalisierung des Standortes, der im Notfall vom Nutzer an die Leitstelle weitergegeben werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber (Reiterplaketten) per Formular beantragen
- Gebühren entrichten
- Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bei automatischer Verlängerung werden die Reiterplaketten vor Ablauf des Jahres inklusive Rechnung postalisch verschickt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021