§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung

    Reitkennzeichen verlängern

    Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Reitkennzeichen verlängern können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten) zwei Stück (einer pro Grundträger). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein. Hier handelt es sich um die Verlängerung der Reiterplaketten bei vorhandenen Grundträgern.

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei den Naturschutz- oder Umweltabteilungen der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.[CJ1] 

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

     [CJ1]Bedeutet dies, dass das NRW-Reitkennzeichen dann auch in anderen Bundesländern gültig ist?

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Bornheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber (Reiterplaketten) per Formular beantragen
    • Gebühren entrichten
    • Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei automatischer Verlängerung werden die Reiterplaketten vor Ablauf des Jahres inklusive Rechnung postalisch verschickt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de