Reitkennzeichen verlängern
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Das Reitkennzeichen und die aktuellen Jahresaufkleber erhalten Sie gegen Gebühr bei der Unteren Naturschutzbehörde. Sie sind vom 1. Januar bis 31. Dezember gültig. Die Gebühr wird ausschließlich für die Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Je mehr Reiter eine Plakette erwerben, desto mehr Geld kann für den Reitwegebau ausgegeben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Leverkusen
Das Reitkennzeichen und den Jahresaufkleber bekommen Sie entweder durch
- Per E-Mail,
- Persönliche Vorsprache beim Fachbereich Umwelt oder
- schriftliche formlose Anforderung (Halter*in, Standort des Pferdes) oder Verwendung des Vordruckes und der darin beschriebenen Zahlungsweise. Ihre schriftliche formlose Anforderung (Halter, Standort des Pferdes) richten Sie bitte an die zuständige Einrichtung.
Nach Eingang der Gebühr wird die Plakette/das Kennzeichen mit der Post übersandt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Reitwegekarte
Die vielen, kleinteiligen Freiflächen in Leverkusen verlangen Umsicht und Planung beim Ausritt ins Gelände. Die ausgewiesenen Reitwege stellen nur einen Teil der bereitbaren Wege dar. Die angefügten Karten geben Auskunft über diesen Teil des Wegenetzes. Diese können Sie unter "Downloads" als PDF-Datei herunterladen.
In der freien Landschaft dürfen alle Wege, die nicht für eine andere Nutzung ausgewiesen sind, beritten werden. Aus diesem Grund enthält das städtische Reitwegenetz überwiegend Strecken im Wald, wo alle sonstigen Wege für Reiter gesperrt sind. Neben dem städtischen Reitwegenetzes gibt es noch Reitwege auf privaten Flächen, die von Grundstückseigentümer*innen zur Verfügung gestellt werden. Die Reitwege werden nicht vermessungstechnisch erfasst. Daher kann die Wegeführung vor Ort von der Kartendarstellung abweichen .
Weitere Informationen zu Reitregeln im Gelände bietet Ihnen das Faltblatt "Ausreiten in Leverkusen", dass Sie unter "Downloads" als PDF-Datei herunterladen können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen