§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung

    Reitkennzeichen verlängern

    Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Reitkennzeichen verlängern können.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wer in der freien Landschaft  oder im  Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.

    Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

    Das Reitkennzeichen und die aktuellen Jahresaufkleber erhalten Sie gegen Gebühr bei der Unteren Naturschutzbehörde. Sie sind vom 1. Januar bis 31. Dezember gültig. Die Gebühr  wird ausschließlich für die Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Je mehr Reiter eine Plakette erwerben, desto mehr Geld kann für den Reitwegebau ausgegeben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Das Reitkennzeichen und den Jahresaufkleber bekommen Sie entweder durch

    • Per E-Mail,
    • Persönliche Vorsprache beim Fachbereich Umwelt oder
    • schriftliche formlose Anforderung (Halter*in, Standort des Pferdes) oder Verwendung des Vordruckes und der darin beschriebenen Zahlungsweise. Ihre schriftliche formlose Anforderung (Halter, Standort des Pferdes) richten Sie bitte an die zuständige Einrichtung.

    Nach Eingang der Gebühr wird die Plakette/das Kennzeichen mit der Post übersandt.

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Reitwegekarte
    Die vielen, kleinteiligen Freiflächen in Leverkusen verlangen Umsicht und Planung beim Ausritt ins Gelände. Die ausgewiesenen Reitwege stellen nur einen Teil der bereitbaren Wege dar. Die angefügten Karten geben Auskunft über diesen Teil des Wegenetzes. Diese können Sie unter "Downloads" als PDF-Datei herunterladen.

    In der freien Landschaft dürfen alle Wege, die nicht für eine andere Nutzung ausgewiesen sind, beritten werden. Aus diesem Grund enthält das städtische Reitwegenetz überwiegend Strecken im Wald, wo alle sonstigen Wege für Reiter gesperrt sind. Neben dem städtischen Reitwegenetzes gibt es noch Reitwege auf privaten Flächen, die von  Grundstückseigentümer*innen zur Verfügung gestellt werden. Die Reitwege werden nicht vermessungstechnisch erfasst. Daher kann die Wegeführung vor Ort von der Kartendarstellung abweichen .

    Weitere Informationen zu Reitregeln im Gelände bietet Ihnen das Faltblatt "Ausreiten in Leverkusen", dass Sie unter "Downloads" als PDF-Datei herunterladen können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de