Dach-Zusammenschluss aus forstlichen Zusammenschlüssen anerkennen lassen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei:
- Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
- Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
- Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
- Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Anerkennung
- Einladung zur Gründungsversammlung
- Anwesenheitsliste von dieser Gründungsversammlung
- Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder
- Aktuelles Mitgliederverzeichnis - mindestens 7 Mitglieder, wenn Rechtsform Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gewählt wird mit Angabe der jeweiligen Mitgliedsfläche (Hinweis: Mitglieder sind die juristische Personen und nicht einzelne Waldbesitzer!)
- die von Gründungsmitgliedern beschlossene Satzung oder Gesellschaftsvertrag
- Karte (möglichst Maßstab 1: 50.000), aus der die angeschlossenen Flächen ersichtlich sind
- Protokoll der Gründungsversammlung mit Unterschrift des gewählten Vorsitzenden sowie des Schriftführers
Bericht des Regional-Forstamtes über die Ziele und Erfolgsaussichten (Beurteilung hinsichtlich Zweckerreichung (=Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen)).
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein.
Sie muss die Anpassung der Forstwirtschaft an den Bedarf sowie den Absatz fördern.
Ihre Satzung oder ihr Gesellschaftsvertrag muss Bestimmungen enthalten über
- ihre Aufgabe
- die Finanzierung der Aufgabe.
Sie muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann den Beitritt einzelner Grundbesitzer, die nicht Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft oder eines Forstbetriebsverbands sein können, zu der Forstwirtschaftlichen Vereinigung zulassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 37 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 1 Zuständigkeitsverordnung Forst (ZustVO Forst)
Verfahrensablauf
Die Anerkennung als Forstwirtschaftliche Vereinigung können Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich und formlos beantragen. Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl