Schwarzarbeit Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen

    Schwarzarbeit Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

    1. als Ausführender seine Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
    2. seine ihm obliegenden steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt,
    3. als Empfänger einer Leistung seinen Mitteilungspflichten gegenüber dem Leistungsträger nicht nachkommt,
    4. seine Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nicht genügt oder die erforderliche Karte als Reisegewerbetreibender nicht besitzt,
    5. ein handwerkliches Gewerbe betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (unerlaubte Handwerksausübung).
    Wer ist wofür zuständig?
    • Die unter Punkt 1 bis 3 genannten Verstöße verfolgen und ahnden die Zollverwaltungen und die jeweiligen Leistungsträger, die unter 4 und 5 genannten Verstöße die Kreisverwaltung.
    • Fragen zu handwerksrechtlichen Angelegenheiten beantworten die Handwerkskammer Dortmund und die Kreishandwerkerschaft Hellweg.
    • Private Bauherren, die Bauarbeiten mit Familienangehörigen oder Bekannten, Nachbarn und Kollegen ausführen, müssen diese Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden und versichern.
    Wie ist der Ablauf, wenn ein Verdacht besteht?

    Um Ermittlungen einleiten zu können, ist ein begründeter Anfangsverdacht nötig. Es sind daher so viele Angaben so konkret wie möglich zu machen. Von besonders hoher Beweiskraft sind stichhaltige Dokumente wie Angebote, Aufträge, Rechnungen, Quittungen oder Ähnliches, die dem Antrag mit beigefügt werden können. Die reine Vermutung eines Verstoßes reicht nicht aus, um ein Verfahren einzuleiten! Eine Meldung ist mit Hilfe des Formblatts "Meldung Schwarzarbeit" oder persönlich beim Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungs-, Gewerbe- und Personenstandsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
    • Handwerksordnung
    • Ordnungswidrigkeitengesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de