Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Führerschein Frist verlängern C1, C1E, C, CE und CE79 (Lkw)

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E , C, CE und CE79 (Lkw) werden auf 5 Jahre befristet erteilt. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihren Kartenführerschein bei uns beantragen.
    Eine Verlängerung der noch gültigen Klasse erfolgt jeweils für weitere 5 Jahre.
    Sie können eine Verlängerung auch dann beantragen, wenn die Fristen und Führerschein-Klassen bereits abgelaufen sind. Dann erfolgt eine sogenannte "Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit".

    Die genaue zeitliche Befristung Ihrer Fahrerlaubnisklassen finden Sie in Spalte 11 auf der Rückseite Ihres EU-Kartenführerscheins.

    Fahrerlaubnisklassen (Klasse 3), die nach altem Recht, also vor 1999, unbefristet ausgestellt wurden, bleiben gültig. Mit einem Führerschein der Klasse 3, der vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde, bekommen Sie beim Umtausch in einen Kartenführerschein die Lkw-Klassen C1 und C1E unbefristet. Sie benötigen keine ärztlichen Gutachten zur Verlängerung.

    Haben Sie einen Führerschein der Klasse CE 79, dann ist die Fahrerlaubnis bis zu Ihrem 50. Geburtstag gültig. Sie kann verlängert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:

    • Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel
    • bisheriger Führerschein
    • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    • Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung
      (siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
      (siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    **Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur Terminvereinbarung: Termine Führerscheinstelle **

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Eine Verlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 2- 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 49,00

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de