Bewerbung für einen Studiengang an einer Hochschule
Beschreibung
Wenn Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, müssen Sie das jeweilige Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren beachten.
Zweimal jährlich - zum Sommer- und zum Wintersemester - kann man sich bewerben. Es gibt zulassungsfreie, bundesweit zulassungsbeschränkte und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Bei Bewerbungen um Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen (sogenannte NC-Studiengänge) steht eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung; diese werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben.
Für zulassungbeschränkte Studiengänge sind die Hochschulen und die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig. Hier gelten für die meisten zulassungsbeschränkten Studiengänge die Bewerbungsfristen 15. Januar (für das Sommersemester) und 15. Juli (für das Wintersemester). Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) gelten im Wintersemester zwei unterschiedliche Bewerbungsfristen. Altabiturientinnen und Altabiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben, müssen sich bis zum 31. Mai des Bewerbungsjahres bewerben. Für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben, gilt der 15. Juli als Frist.
Für alle anderen Studiengänge bewerben sich Studieninteressierte direkt an Ihrer Wunschhochschule. Da jede Hochschule ihr Bewerbungsverfahren individuell gestaltet, sollten sich sich unbebedingt direkt bei Ihrer Wunschhochschule informieren. Für manche Studiengänge werden beispielsweise zusätzlich Praktika gefordert oder die Hochschulen führen Auswahlgespräche mit ihren Bewerberinnen und Bewerbern.
Bitte informieren Sie sich über die Bewerbungsvoraussetzungen und die Bewerbungsfristen für Ihren Studiengang an Ihrer Wunschhochschule und bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Dies kann von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen an der jeweiligen Hochschule und bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
Formulare
Hinweise zum Bewerbungsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Voraussetzungen
Zu einem grundständigen Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen führen verschiedene Wege:
- Ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen.
- Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen.
- Mit der Fachhochschulreife können Sie an Fachhochschulen studieren.
- Berufliche Ausbildung und Berufserfahrung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur ein Studium aufnehmen.
Bei manchen Studiengängen werden zusätzliche Vorkenntnisse, eine künstlerische, sportliche oder sonstige Eignung, Sprachkenntnisse oder der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gefordert.
Nähere Informationen dazu geben die einzelnen Hochschulen.
Kunst-/Musikhochschulen:
Für das Studium an Kunst-/Musikhochschulen können besondere Voraussetzungen gelten (Begabtenprüfung). Bitte erkunden Sie sich direkt bei der entsprechenden Hochschule.
Ein Masterstudium setzt ein entsprechendes grundständiges Bachelorstudium voraus.
Darüber hinaus müssen Sie für einige Studiengänge weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:
- ein Praktikum,
- einen Eignungstest oder
- Sprachkenntnisse in einer Fremdsprache.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Wunschhochschule.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 48 ff. HG
§§ 40 ff. KunstHG
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule und der Stiftung für Hochschulzulassung zu den jeweiligen Studiengängen.
Grundsätzlich gilt:
- Bei den meisten Hochschulen können Sie sich über die Webseiten online bewerben. Ausgewiesene Unterlagen sind per Post einzureichen.
- Bei einigen Studiengängen müssen Sie im Vorfeld ein Eignungsverfahren bestehen oder weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um Bewerbung, Zulassung und Einschreibung direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022