Haustierhaltung Mitteilung Abhandenkommen giftige Tiere

    Verlust eines giftigen Tieres melden

    Sollte ein giftiges Tier aus einer Bestandshaltung abhandenkommen, muss dies unverzüglich dem Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeldet werden.

    Beschreibung

    Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen

    Das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

    Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

    Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen. Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im geltenden Gifttiergesetz NRW nachzulesen.

    Wenn Ihnen ein Tier abhandengekommen ist, das unter das Gifttiergesetz NRW fällt, muss dies unverzüglich dem Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeldet werden.

    Zusätzlich empfiehlt es sich, die Feuerwehr oder die Polizei zu kontaktieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Märkischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine erforderlichen Dokumente.

    Voraussetzungen

    Bestandshaltung (aufgrund § 4 Absatz 1 Gifttiergesetz beim Landesamt angezeigte Gifttierhaltung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren 

    Verfahrensablauf

    Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail, online mit den notwendigen Informationen zu dem abhanden gekommenen Tier (Gattung, Geschlecht).

    Fristen

    Die Meldung ist unverzüglich vorzunehmen, da möglicherweise Gefahr im Verzug.

    Bearbeitungsdauer

    Unverzüglich, da möglicherweise Gefahr im Verzug ist.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen URL: https://www.gifttiergesetz.de optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Bezeichnung: Änderungsanzeigen Bestandshaltung Gifttiere URL: https://www.gifttiergesetz.de/antraege.php optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de