Jugendarbeit
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit stehen allen Kindern und Jugendlichen kostenfrei zur Verfügung. Die zentrale Methode der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist das Angebot eines offenen, gestaltbaren Raumes, in dem Kinder und Jugendliche ihre Ideen umsetzen, ihre Fähigkeiten erkennen und erproben sowie erfahren können, dass sie etwas bewirken können. Wichtig ist zudem das Prinzip der Freiwilligkeit: Kinder und Jugendliche können die Einrichtungen freiwillig nutzen und selbst darüber entscheiden, welche Angebote sie wahrnehmen und worauf sie sich einlassen wollen.
Die Jugendarbeit in Kierspe stützt sich auf zwei Standbeine, den beiden Jugendzentren in Kierspe und Rönsahl und der "Mobilen aufsuchenden Jugendarbeit" - auch als Streetwork bezeichnet.
Die Jugendzentren bieten neben vielen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung auch Hilfsangebote bei Hausaufgaben oder Bewerbungen. Ebenso haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer ein offenes Ohr für Probleme der jungen Menschen. Dies ist auch das wichtigste Anliegen der "Mobilen aufsuchenden Jugendarbeit". Hierbei gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allerdings an die Orte, an denen sich die Jugendlichen in Gruppen gewöhnlich aufhalten und bieten dort ihr "offenes Ohr" an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales & Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: sozialamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Formulare
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Voraussetzungen
Mindestalter: 13 Jahre
ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):
- Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
- Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
- nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
- Arbeitszeit:
- im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- maximal 2 Stunden pro Tag
mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):
- keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
- Arbeitszeit:
- im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
- maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
- als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten
ab 18 Jahren
- keine besonderen Beschränkungen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
- Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
- Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
- Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
- er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
- insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.
Weitere Informationen
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Weitere Informationen zur Jugendarbeit in Kierspe finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stichwörter
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