Ein fremdes Kind adoptieren
Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Das Jugendamt der Stadt Emsdetten unterhält mit allen Jugendämtern im Kreis Steinfurt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz beim Jugendamt Rheine. Hier erhalten Sie Auskunft und Hilfe in Fragen, die die Adoption eines Kindes betreffen.
Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 1741 - 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz.
Ansprechpartner beim Jugendamt Rheine für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Emsdetten:
Herr Manfred Wunder
Tel. 0 59 71 / 939 525
Daneben unterhält das Jugendamt der Stadt Emsdetten einen eigenen Pflegekinderdienst, an den Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema "Aufnahme eine Kindes" wenden können. Ein Dauerpflegeverhältnis tritt ein, wenn das Kind nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Nähere Informationen finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
Formulare
Hinweise für Emsdetten
Voraussetzungen
- Sie müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Sie haben ein sicheres Einkommen und/oder eine ausreichende finanzielle Absicherung.
- Die beruflichen Verhältnisse müssen genügend Zeit für die Kindeserziehung zulassen.
- Sie müssen gesund sein. Hier reicht ein Attest des Hausarztes. Ein Merkblatt zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie bei der Adoptionsstelle.
- Sie müssen straffrei sein. Hier wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt (Auszug aus dem Bundeszentralregister). Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Stadtamt erhalten Sie bei der Adoptionsstelle.
- Sie müssen bereit sein, die Religion des Kindes bzw. den Wunsch zur religiösen Erziehung der leiblichen Eltern achten.
Für Paare gilt:
- Sie sollten seit mindestens 4 Jahren im selben Haushalt leben.
- Parallel dürfen Sie keine medizinischen Verfahren zur Überwindung der eigenen Kinderlosigkeit verfolgen.
Wenn sie verheiratet sind gilt außerdem:
- Sie können nur gemeinsam adoptieren.
- Einer von Ihnen muss mindestens 25 Jahre alt sein. Der oder die Jüngere muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Die gemeinschaftliche Adoption wird bevorzugt behandelt. Für Alleinstehende kommt eine Adoption nur dann in Frage, wenn:
- ein verwandtes Kind aufgenommen wird.
- bereits eine bedeutsame Beziehung zu dem Kind besteht.
- durch die Adoption das vertraute Wohnumfeld erhalten bleibt.
- sichergestellt ist, dass das Kind in stabilen sozialen Verhältnissen aufwächst.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten
BGB
Verfahrensablauf
Während der gesamten Zeit werden Sie von der Adoptionsstelle begleitet. Diese berät und unterstützt Sie. Eine Adoption verläuft in diesen Schritten:
Eignungsprüfung
Sie füllen einen Bewerberbogen aus. Außerdem erstellen Sie eine sogenannte Lebensbericht. In diesem Dokument beschreiben sie ihre bisherigen Lebensabschnitte, familiäre Beziehungen und weitere emotionale Bindungen.
Um Ihre Motivation und Bereitschaft zu prüfen, möchte die Adoptionsstelle sie kennen lernen. Gleichzeitig berät die Adoptionsstelle Sie umfangreich zum Thema. Dazu gibt es Seminare, Gespräche und Hausbesuche.
Vermittlung
Wenn Sie für ein Kind als Adoptiveltern ausgewählt werden, beginnt der Vermittlungsprozess.
Zunächst erhalten Sie sämtliche Informationen über das Adoptivkind und können es kennenlernen. In dieser Phase können Sie als mögliche Adoptiveltern sich für oder gegen die Adoption des Kindes entscheiden.
Pflegezeit
Das Adoptivkind wohnt jetzt bei Ihnen. In diesem Zeitraum soll ein gutes Verhältnis wachsen. Normalerweise ist in dieser Zeit das Jugendamt der Vormund des Kindes, das heißt: Sie können für das Kind zwar Entscheidungen in allen Fragen des täglichen Lebens treffen. Aber Entscheidungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie mit dem Jugendamt abstimmen.
Beschluss
Nach der Adoptionspflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption stellen. Den Antrag können Sie nur mithilfe einer Notarin oder eines Notars stellen. Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister. Mit Adoptionsbeschluss erhält das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes. Die Rechtsbeziehungen zur leiblichen Familie erlöschen.
Fristen
Hinweise für Emsdetten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Emsdetten
Kosten
Hinweise für Emsdetten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Emsdetten
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Emsdetten über das Servicebüro.
Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.
Weitere Informationen
Hinweise für Emsdetten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen. am 23.12.2022