Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
Beschreibung
Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen dienen in der Regel zur Entsorgung von Siedlungsabfällen, die mit biologischen oder einer Kombination von biologischen mit physikalischen Verfahren behandelt werden.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz