Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
Um ein Unternehmen zu eröffnen, dass Güter auf der Straße transportiert, müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Wenn Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen zu transportieren und Sie Fahrzeuge einsetzen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt, dann benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz).
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit EU-/EWR-Staaten benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz, die Sie auch für den innerdeutschen Verkehr einsetzen können. Die Gemeinschaftslizenz berechtigt sie darüber hinaus zu innerstaatlichem Verkehr in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehr).
Eventuell ist für den Transport zusätzlich eine CEMT-Genehmigung erforderlich. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie Güter im grenzüberschreitenden gewerblichen Straßengüterverkehr zwischen 41 CEMT-Mitgliedstaaten befördern, Beladeort und Entladeort müssen in zwei der dem Abkommen angeschlossenen europäischen Staaten liegen. Dies sind die EU-/EWR-Staaten sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten.
Verkehr mit Drittstaaten (nicht EU- / EWR-Staaten)
Für Transporte in Drittstaaten, welche nicht zum EU-/EWR-Wirtschaftsraum gehören (wie z.B. Kroatien), benötigen Sie für den innerdeutschen Streckenteil die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Für die Streckenanteile in Drittstaaten können Sie "Bilaterale Genehmigungen" erhalten.
Achtung: Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Gemeinschaftslizenz.
Hinweis: Nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr zählt der Werkverkehr. Unter Werkverkehr fällt die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Der Transport oder die Auslieferung der Güter, die Sie selbst verbrauchen, selbst herstellen oder weiterverarbeiten darf nur eine Hilfstätigkeit sein. Für den Werkverkehr benötigen Sie keine Erlaubnis, müssen diesen aber beim Bundesamt für Güterverkehr melden.
- wenn Ihr zukünftiger Betriebssitz in der Städteregion Aachen liegt:
StädteRegion Aachen Straßenverkehrsamt (A 36)
Carlo-Schmid-Straße 452146 Würselen
Voraussetzungen
Als Unternehmer mit Unternehmenssitz in Deutschland erhalten Sie die Erlaubnis unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie und die als Verkehrsleiter benannte Person sind zuverlässig. Sowohl das Unternehmen als auch der Verkehrsleiter müssen die Zuverlässigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein. Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
- Sie oder die als Verkehrsleiter benannte Person sind fachlich geeignet. Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben. Alle bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden.
Hinweis: Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.
Fachlich geeignet sind Sie auch, wenn Sie in einem Güterkraftverkehrsunternehmen gearbeitet haben: Die für Sie zuständige IHK prüft, ob diese Voraussetzungen vorliegen: - mindestens zehn Jahre,
- in der Zeit zwischen dem 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2011 ununterbroche in einer leitenden Funktion.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen unter dem Link Downloads rechts Verfügung.
Die zuständige Stelle gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme:
- dem Bundesamt für Güterverkehr,
- der Industrie- und Handelskammer,
- der zuständigen Fachgewerkschaft und
- dem Verband des Verkehrsgewerbes.
Sonstiges
Gültigkeitsdauer
Bei Erstantrag ist sowohl die Gemeinschaftslizenz als auch die Erlaubnis bis zu 10 Jahre gültig:
- Die Gemeinschaftslizenz müssen Sie nach Ablauf erneut beantragen. Sie gilt dann für weitere 10 Jahre.
- Die Erlaubnis kann die zuständige Stelle nach der erneuten Beantragung unbefristet erteilen. Allerdings findet alle zehn Jahre eine Überprüfung statt, ob Sie die Voraussetzungen nach wie vor erfüllen.
Rechtsgrundlage
- Art. 3 und Art. 4 Verordnung (EG) 1072/2009 (Lizenz) über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
- Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
- § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) (Erlaubnispflicht)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
- Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z.B.:
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Antragstellung bei ihrer zuständigen /Gemeinde/Stadt
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Antragstellung bei ihrer zuständigen /Gemeinde/Stadt
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Antragstellung unter www.kba.de
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
- Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
- bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate):
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
- Antragstellung bei der zuständigen Finanzbehörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde/Stadt
- Antragstellung bei ihrer zuständigen /Gemeinde/Stadt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung:
- von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben, für sich selbst, wenn Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren.
- Antragstellung bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger
- Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
- Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 9.000 €, für jedes weitere Fahrzeug von 5.000 € nachweisen. Ein Anhänger gilt auch als Fahrzeug.
- Der Vordruck für die Eigenkapitalbescheinigung, ggf. mit Zusatzbescheinigung ist im Antrag Güterkraftverkehr (GÜKG) recht unter Downloads integriert. Zum Ausfüllen der Eigenkapitalbescheinigung ist nachfolgender Personenkreis berechtigt:
- Wirtschaftsprüfer,
- Steuerberater,
- Kreditinstitut
- Nachweis der fachlichen Eignung:
- Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder
- Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxiunternehmen oder
- Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr)
- wenn Sie eine andere Person zur Geschäftsführung bestellen, muss diese folgende Unterlagen vorlegen:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweise der fachlichen Eignung
- Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag)
Hinweis:Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Auskünfte erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stelle.
Tipp: Beantragen Sie zuerst und frühzeitig die Führungszeugnisse und die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und benennen Sie dabei die zuständige Stelle. Es dauert in der Regel einige Zeit, bis Sie die Unterlagen erhalten. Die übrigen Nachweise können Sie nachreichen. Auch hier kann es aber längere Zeit dauern, bis Sie sie erhalten. Diese müssen aber für eine endgültige Entscheidung vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Diese Frist kann die zuständige Stelle in hinreichend begründeten Fällen um einen Monat verlängern.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: teilweise für Prüfungsanmeldung
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
Voraussetzungen
- Für Prüfungsanmeldung: keine
- Für Nachweis durch Ausbildung: Abschluss in einer vor dem 4.12.2011 begonnenen Ausbildung zum/zur:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
- Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
- Für Nachweis durch Berufserfahrung:
- Mindestens 10-jährige leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Städteregion Aachen
Verfahrensablauf
Für den Eignungsnachweis durch Prüfung melden Sie sich zunächst schriftlich oder online bei Ihrer örtlichen IHK zur Prüfung an.
- Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung.
- Sie legen zunächst die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgreich ab.
- Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die mündliche Prüfung.
- Etwa 14 Tage nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die fachliche Eignung.
Mit der Bescheinigung können Sie nun Ihre Erlaubnis für die Eröffnung Ihres Unternehmens bei den zuständigen Behörden beantragen.
Für den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Ablegen der Prüfungen schicken Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive aller Nachweise an die IHK. Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihre Bescheinigung per Post.
Fristen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa zwei Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Hinweise (Besonderheiten)
The procedure can only be carried out in German.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über die Prüfungsinhalte finden Sie hier : Orientierungsrahmen Prüfungsvorbereitung
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Seite des DIHK: Überblick Sachkundeprüfungen der Industrie- und Handelskammern
Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen Sie die Übergangsregelungen in Anspruch nehmen können: Merkblatt fachliche Eignung ohne Prüfung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 11.11.2020
Stichwörter
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