Anwohnerparkausweis
Hinweise für Lünen
Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
In manchen Wohngebieten ist das Parken generell oder über einen längeren Zeitraum nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz. Als Bewohner einer solchen Zone können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für das speziell ausgewiesene Gebiet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Kopie Personalausweis, Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel
Kopie Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Bescheinigung des Arbeitgebers/Halters (falls Sie nicht Halter:In des Fahrzeuges sind)
Formulare
Hinweise für Lünen
Voraussetzungen
Hinweise für Lünen
Für folgende Straßen können Bewohnerparkausweise ausgestellt werden:
Auf dem Weidkamp, Birkenweg, Friedenstr., Wilhelmstr., Roonstr., Rathenaustr.
Ernst-Waldschmidt-Str., Luisenhüttenstr., Schorlemmers Kamp
Viktoriastr. zwischen Wilhelmstr. und Westtangente, jeweils südlicher Teil der Roon- und Rathenaustr.
Borker Str. 1 - 13
Münsterstr. 184 - 196
Dortmunder Str. zwischen Ernst-Waldschmidt-Str. und Moltkestr.
Erzberger Str., Cappenberger Str. 1 - 3, St. Marien-Kirchplatz
Graf-Adolf-Str.
Marienstr.
Gartenstr. (nur Seite zur Westtangente)
Silberstr., Pfarrer-Bremer-Str., Am Christinentor, von-Wieck-Str., Altstadtstr.
Ernst-Becker-Str.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
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Kosten
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Je nach Zone 30,70 Euro bis 31,50 Euro. Für den Seepark Horstmar kostet ein kennzeichenbezogener Parkausweis 10 Euro, ein Besucherparkausweis 5 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
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Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Kontakt:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@luenen.de
Tel. 02306 104-1722
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
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