Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Minden
In einigen Straßen in Minden ist das Parken nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt.
Diese Straßen sind extra beschildert.
Eine Auflistung der betroffenen Straßen können Sie hier herunterladen:
Bewohnerparkzonen Liste Stand April 2016.pdf
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Fahrzeugschein (Kopie) und bei Bedarf eine
- Bescheinigung des Halters, dass dem Antragsteller das Fahrzeug zur dauernden Nutzung überlassen ist
- ggf. alter Bewohnerparkausweis
- SEPA Lastschriftmandat
Formulare
Hinweise für Minden
Hier finden Sie den Antragsvordruck:
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
Die Bewohnerparkberechtigung richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrsordnung. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises sind:
- Der Bewohner muss seinen Wohnsitz (Einzige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) im Bereich der Parkzone haben.
- Der Bewohner muss ein auf ihn als Halter zugelassenes Fahrzeug besitzen oder
- ein von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug nachweisen.
- Der Bewohner darf über keinen privaten Stellplatz verfügen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Minden
Sie haben die Möglichkeit den Bewohnerparkausweis schriftlich oder persönlich, nach gebuchtem Termin, zu beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Minden
Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 25 Euro. Sie können das SEPA-Lastschriftmandat nutzen.
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Minden
Es wird kein Bewohnerparkausweis ausgestellt für
- Fahrzeuge, die länger als 5,00 Meter und breiter als 2,00 Meter sind. (zum Beispiel Wohnmobile)
- Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie zum Beispiel Traktoren.
- Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden, zum Beispiel Motorräder im Winter
- Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind
In diesem Falle ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Verkehrsbehörde zu beantragen: verkehrsangelegenheiten@minden.de
Es wird nur ein Bewohnerparkausweis für die Meldeadresse des Halters / dauerhaften Nutzers ausgestellt. Eine extra Ausstellung für andere Bereiche ist nicht möglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021