Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    In einigen Straßen in Minden ist das Parken nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt. 

    Diese Straßen sind extra beschildert. 

    Eine Auflistung der betroffenen Straßen können Sie hier herunterladen:

    Bewohnerparkzonen Liste Stand April 2016.pdf


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Fahrzeugschein (Kopie) und bei Bedarf eine 
    • Bescheinigung des Halters, dass dem Antragsteller das Fahrzeug zur dauernden Nutzung überlassen ist
    • ggf. alter Bewohnerparkausweis
    • SEPA Lastschriftmandat

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Hier finden Sie den Antragsvordruck:

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Bewohnerparkberechtigung richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrsordnung. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises sind:

    • Der Bewohner muss seinen Wohnsitz (Einzige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) im Bereich der Parkzone  haben.
    • Der Bewohner muss ein auf ihn als Halter zugelassenes Fahrzeug besitzen oder
    • ein von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug nachweisen.
    • Der Bewohner darf über keinen privaten Stellplatz verfügen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Sie haben die Möglichkeit den Bewohnerparkausweis schriftlich oder persönlich, nach gebuchtem Termin, zu beantragen. 


    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 25 Euro. Sie können das SEPA-Lastschriftmandat nutzen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Es wird kein Bewohnerparkausweis ausgestellt für

    • Fahrzeuge, die länger als 5,00 Meter und breiter als 2,00 Meter sind. (zum Beispiel Wohnmobile)
    • Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie zum Beispiel Traktoren.
    • Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden, zum Beispiel Motorräder im Winter
    • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind

    In diesem Falle ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Verkehrsbehörde zu beantragen: verkehrsangelegenheiten@minden.de


    Es wird nur ein Bewohnerparkausweis für die Meldeadresse des Halters / dauerhaften Nutzers ausgestellt. Eine extra Ausstellung für andere Bereiche ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de