Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Bewohnerparkausweise können nun auch online bei uns beantragt werden. Dazu nutzen Sie den folgenden Button:
Alternativ können Sie einen Bewohnerparkausweis in unseren Büroräumlichkeiten beantragen. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
- Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag
- alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Kosten
Hinweise für Dülmen
- die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 60,00 €
- bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Dülmen
- unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
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