Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Münster
Der Rat der Stadt Münster hat am 13.12.2023 eine neue Gebührenverordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen. Die Neuregelung tritt am 01.02.2024 in Kraft. Künftig werden Bewohnerparkausweise grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Die hierfür zu entrichtende Gebühr beträgt 260 €.
- Ab dem 01.02.2024 besteht daher wieder die Verpflichtung bei Nutzung eines Bewohnerparkplatzes einen gültigen Bewohnerparkausweis im Fahrzeug sichtbar auszulegen.
- Bis zum 31.01.2024 verbleibt es bei der bisherigen Übergangsregelung, dass auch nach dem 13.06.2023 abgelaufene Bewohnerparkausweise nach wie vor als Nachweis der Parkberechtigung genutzt werden können.
- Selbstverständlich behalten alle Bewohnerparkausweise, die eine Gültigkeitsdauer über den 01.02.2024 hinaus besitzen ihre Gültigkeit und können daher weiterverwendet werden.
- Sofern Ihr derzeitiger Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen ist oder bis zum 31.01.2024 abläuft, können Sie bereits jetzt einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen.
- Bewohnerparkausweise, die bis zum 31.01.2024 beantragt werden, erhalten ein Gültigkeitsdatum bis zum 31.01.2025.
Tipp: Beantragen Sie Ihren neuen Bewohnerparkausweis rechtzeitig vorher online. Natürlich ist es auch wie bisher möglich, den Bewohnerparkausweis in einem der städtischen Bürgerbüros persönlich zu beantragen. Hierzu ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Münster
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert (Hauptwohnung) und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Nachdem Sie alle Unterlagen im Onlineantrag eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesendet.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Münster
https://www.stadt-muenster.de/bewohnerparkausweis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
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