Anzeige Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln

    Anzeige über das Inverkehrbringen freiverkäuflicher Arzneimittel

    Hinweise für Borken

    Betriebe, die freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben, haben dies vor der Aufnahme der Tätigkeiten der zuständigen Behörde gem. § 67 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) anzuzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Betriebe, die freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben, haben dies vor der Aufnahme der Tätigkeiten der zuständigen Behörde gem. § 67 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) anzuzeigen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Pharmazeutischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681-1495

    E-Mail: pharmazie@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Sachkundige Person gem. § 50 AMG im Betrieb 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    50,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de