Anzeige über das Inverkehrbringen freiverkäuflicher Arzneimittel
Hinweise für Borken
Betriebe, die freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben, haben dies vor der Aufnahme der Tätigkeiten der zuständigen Behörde gem. § 67 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) anzuzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Betriebe, die freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben, haben dies vor der Aufnahme der Tätigkeiten der zuständigen Behörde gem. § 67 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) anzuzeigen.
Ansprechpartner
Pharmazeutischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681-1495
E-Mail: pharmazie@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Formulare
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Voraussetzungen
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Sachkundige Person gem. § 50 AMG im Betrieb
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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50,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen