Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Binnenschiffer und Seeleute anmelden

    Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Wenn Sie in die Gemeinde Waldfeucht ziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen. Bei Familien braucht nur eine betroffene Person zu erscheinen.

    Ziehen Sie in eine Wohnung ein, die nicht Ihnen gehört, benötigen Sie für die Anmeldung eine Bestätigung des Wohnungsgebers.

    Für volljährige Personen (auch Kinder und Ehegatten) ist eine Vollmacht erforderlich. Außerdem benötigen Sie Personalausweis oder Reisepass jeder betroffenen Person. Pfleger und Betreuer benötigen den Gerichtsbeschluss.

    Terminabsprache ist erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
    • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
    • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Waldfeucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de