ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    In der Regel werden Katzen oder Hunde, manchmal auch Kaninchen, gefunden. Wenn der Halter nicht festgestellt werden kann, weil die Tiere nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind oder die Hunde ihre Hundesteuermarke nicht tragen, müssen sie ins Tierheim. Wenn der Halter sein Tier dann aus dem Tierheim abholt, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt.
    Tierschutz ist Aufgabe des Kreises Unna.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Tierschutz

    Zuständig ist hier der Kreis Unna.

    Die Hauptaufgabe im Bereich Tierschutz ist die Überprüfung von Tierhaltungen jeglicher Art (z.B. landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehege, zoologische Handlungen) nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien sowie die Kontrolle von Tiertransporten und Schlachtbetrieben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de