ausgesetzte oder freilaufende Haustiere
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Für Katzen gelten die allgemeinen tierschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus hat der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke am 19.12.2022
eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke (Katzenschutzverordnung) beschlossen.
Diese tritt am 13.02.2023 in Kraft.
Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen),
verpflichtet, folgendes sicherzustellen:
1. Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind,
sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.
2. Die Katzen sind in einem der folgenden Haustierregister zu registrieren:
- TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach
- FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn
3. Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen sind kastrieren zu lassen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Formulare
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Fristen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Kosten
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Weitere Informationen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Preußisch Oldendorf