ausgesetzte oder freilaufende Haustiere
Hund - Freilaufende Hunde melden
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Freilaufende Hunde, Angriffe von Hunden sowie Halterdaten und Beschwerden über Hunde bzw. deren Besitzer können Sie im Ordnungsamt der Stadt Hürth melden.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können Sie ebenfalls den Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes melden. Die weitere Bearbeitung dieser Meldung erfolgt im Veterinäramt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
Hinweise für Hürth
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
- Tierschutzgesetz bei Tierquälerei
Verfahrensablauf
Hinweise für Hürth
Fristen
Hinweise für Hürth
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Hinweise für Hürth
Es werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Bei o. g. Meldungen sollten Sie
- den eigenen Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer sowie
- den Namen und die Anschrift der angezeigten Person und
- die detaillierte Beschreibung der Zustände/des Vorfalls
- ggf. Name und Anschrift von weiteren Zeugen
angeben.
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen