ausgesetzte oder freilaufende Haustiere
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Hinweise für Roetgen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Sollten Sie einen freilaufenden Hund sehen, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Ordnungsamt. Außerhalb der Geschäftszeiten ist die 112 zu verständigen.
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wichtig: Versuchen Sie nicht, das Tier einzufangen!
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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