Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

    amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Nicht amtliche Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei:

    1. Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
    2. Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    3. Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    4. Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
    5. Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
    6. Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
    7. Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Fachbereich 62 - Pflanzenschutzdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 11

    50765 Köln-Auweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5340-401

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: nicht verfügbar

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Antrag ist nicht formgebunden
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Anerkennung wird erteilt, wenn

    1. ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,

    2. ein geeigneter Stellvertreter für den Versuchsleiter benannt ist,

    3. eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter beschäftigt ist,

    4. für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete

    a) Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,

    b) Labor- und Freilandausrüstungen,

    c) Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und

    d) soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern

    zur Verfügung stehen,

    5. die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,

    6. eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und

    7. alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Schriftliche Antragstellung (nicht formgebunden) unter Beifügung aller Unterlagen, die die Erfüllung der Voraussetzungen belegen
    • Inspektion der Versuchseinrichtung  einschließlich Protokollierung
    • Ggf. Erteilung von Auflagen und / oder Nachforderung von Unterlagen
    • Wenn nachweislich alle Voraussetzungen erfüllt sind erfolgt die Ausstellung der formalisierten Anerkennungsurkunde, die für eine Dauer von fünf Jahren gültig ist.

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 12.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de