Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    • Wenn Sie eine Berufsqualifikation besitzen, sich in Ihrem Heimatland aufhalten und zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung nach Deutschland einreisen möchten, informieren Sie sich bitte zunächst bei der deutschen Auslandsvertretung nach einem Visum.
    • Sollte der Abschluss nicht in Deutschland erworben worden sein, muss die ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt werden
    • Wenn Sie keine Berufsqualifikation besitzen, finden Sie auf unserer Infoseite zum Thema unqualifizierte Beschäftigung weitere Informationen zu einer Aufenthaltserlaubnis.
    Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung wird in der Regel bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages erteilt. Sollte die Zustimmung zur Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit weniger lange gültig sein, wird die Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt oder verlängert. Sofern Sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden, ist die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für maximal vier Jahre möglich. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

    Erwerbstätigkeit

    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zu der Ausübung der qualifizierten Beschäftigung, für die Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Vor einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde einzuholen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass der Arbeitgeberwechsel geprüft werden muss. Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig (spätestens drei Wochen vor dem geplanten Arbeitgeberwechsel), wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten.

    Verfestigung

    Nach einer Beschäftigung von vier Jahren als Fachkraft haben Sie die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) zu beantragen. Sollten Sie Ihren Abschluss in Deutschland gemacht haben, können Sie sogar bereits nach einer zweijährigen Beschäftigung als Fachkraft die Niederlassungserlaubnis beantragen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dda6c27e2cc6a754b80fb73ef849d638

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

    • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
    • aktuelles Passfoto
    • ausgefülltes Antragsformular
    • Arbeitsvertrag
    • Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Abschlusszeugnis
    • Bei ausländischem Abschluss: Berufsausübungserlaubnis für Deutschland

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache darauf hinweisen.

    Bitte beachten: Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • Bis zu 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • bis zu 100 Euro

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de