Abwasser Beseitigung

    Abwasser Beseitigung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Niederschlagswasser soll, sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen, dort versickern oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden, wo es anfällt. Von der jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde muss hierfür eine Verzichtserklärung eingeholt werden. Darin erklärt die Stadt oder Gemeinde, das Wasser nicht übernehmen zu wollen. Hierzu hat sie grundsätzlich das Recht, sobald sie eine Kanalisation gebaut hat.

    Antragstellerinnen und Antragsteller müssen im Antrag nachweisen, dass der Boden für eine Einleitung ins Grundwasser ausreichend versickerungsfähig ist.

    Ob Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, hängt vom Verschmutzungsgrad ab und welche Möglichkeiten zum Ableiten vorhanden sind. Das Niederschlagswasser wird in die Kategorien unbelastet, schwach belastet und stark belastet eingestuft.

    Technische Möglichkeiten

    Beim Einleiten in ein Gewässer darf dieses nicht überlastet werden. Möglich sind folgende Verfahren:

    • Flächenversickerung,
    • Muldenversickerung,
    • Rigolen- und Rohrversickerung,
    • Schachtversickerung.

    Für die Auswahl des geeigneten Verfahrens und seine Bemessung muss ein Fachplaner beauftragt werden. Anlagen müssen nach den Regeln der Technik (zum Beispiel ATV-Arbeitsblatt A 138) geplant und gebaut werden. Zur Vermeidung von Vernässungsschäden an Nachbargrundstücken gelten Mindestabstände von zwei Metern zu Grenzen und unterkellerten Gebäuden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Folgende Unterlagen werden in vierfacher Ausführung benötigt:

    • Antrag,
    • Verzichtserklärung der Stadt/Gemeinde oder deren Beauftragten,
    • Erläuterungsbericht,
    • Übersichtsplan (zum Beispiel Messtischblatt im Maßstab 1:25.000) mit Kennzeichnung der Lage,
    • Katasteramtlicher Lageplan (Maßstab 1:500 oder ähnlich) mit Eintragung der für die Benutzung in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer sowie der erforderlichen Anlagen. Bei Grundstücken müssen die genauen Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) eingetragen sein. Kennzeichnung der Einleitungsstelle, der Entwässerungsleitungen und eventuell Brunnen,
    • Schnitte durch die Abwasseranlage mit Eintragung des Grundwasserstandes, eventuell Bodenprofil,
    • bei Einleitung in das Grundwasser eventuell ein Hydrogeologisches Bodengutachten.

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Landeswassergesetz (LWG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    In der Regel nicht mehr als sieben Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Es wird eine Mindestgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Bei größeren Einleitungsmengen wird die Gebühr nach Vorgaben berechnet.

    Zahlungsarten: Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheids

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Soest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de