Abwasser Beseitigung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Niederschlagswasser soll, sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen, dort versickern oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden, wo es anfällt. Von der jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde muss hierfür eine Verzichtserklärung eingeholt werden. Darin erklärt die Stadt oder Gemeinde, das Wasser nicht übernehmen zu wollen. Hierzu hat sie grundsätzlich das Recht, sobald sie eine Kanalisation gebaut hat.
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen im Antrag nachweisen, dass der Boden für eine Einleitung ins Grundwasser ausreichend versickerungsfähig ist.
Ob Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, hängt vom Verschmutzungsgrad ab und welche Möglichkeiten zum Ableiten vorhanden sind. Das Niederschlagswasser wird in die Kategorien unbelastet, schwach belastet und stark belastet eingestuft.
Technische Möglichkeiten
Beim Einleiten in ein Gewässer darf dieses nicht überlastet werden. Möglich sind folgende Verfahren:
- Flächenversickerung,
- Muldenversickerung,
- Rigolen- und Rohrversickerung,
- Schachtversickerung.
Für die Auswahl des geeigneten Verfahrens und seine Bemessung muss ein Fachplaner beauftragt werden. Anlagen müssen nach den Regeln der Technik (zum Beispiel ATV-Arbeitsblatt A 138) geplant und gebaut werden. Zur Vermeidung von Vernässungsschäden an Nachbargrundstücken gelten Mindestabstände von zwei Metern zu Grenzen und unterkellerten Gebäuden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Folgende Unterlagen werden in vierfacher Ausführung benötigt:
- Antrag,
- Verzichtserklärung der Stadt/Gemeinde oder deren Beauftragten,
- Erläuterungsbericht,
- Übersichtsplan (zum Beispiel Messtischblatt im Maßstab 1:25.000) mit Kennzeichnung der Lage,
- Katasteramtlicher Lageplan (Maßstab 1:500 oder ähnlich) mit Eintragung der für die Benutzung in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer sowie der erforderlichen Anlagen. Bei Grundstücken müssen die genauen Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) eingetragen sein. Kennzeichnung der Einleitungsstelle, der Entwässerungsleitungen und eventuell Brunnen,
- Schnitte durch die Abwasseranlage mit Eintragung des Grundwasserstandes, eventuell Bodenprofil,
- bei Einleitung in das Grundwasser eventuell ein Hydrogeologisches Bodengutachten.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz (LWG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
In der Regel nicht mehr als sieben Wochen.
Kosten
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Es wird eine Mindestgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Bei größeren Einleitungsmengen wird die Gebühr nach Vorgaben berechnet.
Zahlungsarten: Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheids
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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