Abwasser Beseitigung
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Die Betreuung des Aufgabenfeldes "Abwasserbeseitigung" obliegt in Metelen dem Abwasserwerk der Gemeinde Metelen, dass z.Zt. als Eigenbetrieb geführt wird. Die Werkleitung nimmt seit 1997 die Gemeinde Metelen (Fachbereich/Finanzdienste) wahr.
Für die Benutzung der Trinkwasserversorgung und der Anlagen zur Abwasserentsorgung werden Wasser- und Abwassergebühren erhoben. Die Abwassergebühr teilt sich in die Gebühren Schmutzwasser, berechnet nach dem Frischwasserverbrauch und dem Niederschlagwasser, berechnet nach versiegelten und entwässerten Flächen. Zuständig für die öffentliche Ver- und Entsorgung ist die Gemeinde, diese steht unter der Aufsicht der Bundesländer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Metelen
Formulare
Hinweise für Metelen
Voraussetzungen
Hinweise für Metelen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Metelen
Verfahrensablauf
Hinweise für Metelen
Die Abrechnung der Abwasser- bzw. Kanalbenutzungsgebühren wird über die Grundbesitzabgabenbescheide abgewickelt, die den Hauseigentümern vom Produkt Steuern und Abgaben zugestellt werden.
Fristen
Hinweise für Metelen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Metelen
Kosten
Hinweise für Metelen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Metelen
Weitere Informationen
Hinweise für Metelen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen