Abwasser Beseitigung

    Abwasser Beseitigung

    Hinweise für Metelen

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Die Betreuung des Aufgabenfeldes "Abwasserbeseitigung" obliegt in Metelen dem Abwasserwerk der Gemeinde Metelen, dass z.Zt. als Eigenbetrieb geführt wird. Die Werkleitung nimmt seit 1997 die Gemeinde Metelen (Fachbereich/Finanzdienste) wahr.

    Für die Benutzung der Trinkwasserversorgung und der Anlagen zur Abwasserentsorgung werden Wasser- und Abwassergebühren erhoben. Die Abwassergebühr teilt sich in die Gebühren Schmutzwasser, berechnet nach dem Frischwasserverbrauch und dem Niederschlagwasser, berechnet nach versiegelten und entwässerten Flächen. Zuständig für die öffentliche Ver- und Entsorgung ist die Gemeinde, diese steht unter der Aufsicht der Bundesländer.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abwasserwerk, kaufmännische Leitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    Formulare

    Hinweise für Metelen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Metelen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen

    Die Abrechnung der Abwasser- bzw. Kanalbenutzungsgebühren wird über die Grundbesitzabgabenbescheide abgewickelt, die den Hauseigentümern vom Produkt Steuern und Abgaben zugestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Metelen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Metelen

    Kosten

    Hinweise für Metelen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Metelen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de