Abschriften

    Abschriften

    Hinweise für Datteln

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie z. B. Schriftstücke, Zeugnisse und Urkunden sowie Ihre Unterschrift bei uns amtlich beglaubigen zu lassen. 

    Beglaubigung von Schriftstücken

    Notwendige Unterlagen

    • Gültiges Ausweisdokument 
    • Originaldokument(e), welche beglaubigt werden sollen

    Gebühren 

    • 4,20 € je zu beglaubigendem Dokument 
    • 0,70 € je DIN A4 Kopie (ersten 10 Kopien)
    • 0,40 € je DIN A4 Kopie (ab der 11 Kopie)
    • 0,90 € je DIN A3 Kopie 

    Bearbeitungsdauer

    • Die Beglaubigungen werden bei Antragstellung sofort ausgestellt

    Hinweise

    • Das Bürgerbüro darf Kopien und Abschriften nur beglaubigen, wenn diese durch eine deutsche Behörde ausgestellt worden sind oder einer Behörde vorgelegt werden sollen.
    • Für die Beglaubigung ist das Originalschriftstück vorzulegen. 
    • Eine Fotokopie kann mitgebracht werden (Ausnahme: Bei Beglaubigungen von Ausweisen/Pässen oder ausländischen Dokumenten müssen die Fotokopien vor Ort gemacht werden).

    Ausnahmen: Dokumente, die nicht beglaubigt werden dürfen (keine abschließende Aufzählung)

    • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Personenstandsurkunden) - Bitte wenden Sie sich an das ausstellende Standesamt
    • Einverständniserklärungen für Minderjährige bei Auslandsreisen - Bitte wenden Sie sich an einen Notar
    • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Generalvollmachten - Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder Betreuungsstelle Kreis Recklinghausen
    • Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten - Bitte wenden Sie sich an die örtliche Rentenstelle
    • Einladungen von Freunden/Verwandten aus dem Ausland
    • Erbschaftsangelegenheiten (Erbscheine, Testamente, etc.)
    • Eidesstattliche Versicherungen
    • Dokumente zur ärztlichen Vorsorge
    • Gerichtsurteile

    Beglaubigung von Unterschriften 

    Notwendige Unterlagen

    • Gültiges Ausweisdokument 

    Gebühren 

    • 2,50 € (je zu beglaubigender Unterschrift)

    Bearbeitungsdauer

    • Die Beglaubigungen werden bei Antragstellung sofort ausgestellt.

    Hinweis: 

    • Unterschriften werden durch das Bürgerbüro nur dann beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
    • Die Unterschrift kann nur dann beglaubigt werden, wenn Sie in der Gegenwart eines Mitarbeiters im Bürgerbüro geleistet wird. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Datteln

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Datteln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Datteln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de