Abschriften
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Behörde ist befugt, die oben genannten Unterlagen zu beglaubigen, insofern die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Besonderheit:
Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden, die Personenstandsurkunden werden ausschließlich von dem ausstellenden Standesamt bestätigt.
Beglaubigungen von Unterschriften:
Namensunterschriften können in Gegenwart des Sachbearbeiters vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden.
Ausländische Schriftstücke können nicht durch das Bürgerbüro beglaubigt werden!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
bei Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Kopien:
- das Originalschriftstück
bei Beglaubigung von Unterschriften:
- das zu unterzeichnende Schriftstück
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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