Gewerbe abmelden
Hinweise für Erftstadt
Beschreibung
Hinweise für Erftstadt
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erftstadt
Formulare
Hinweise für Erftstadt
Voraussetzungen
Hinweise für Erftstadt
Die Abmeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tage erfolgen wenn
- ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird
- ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Erftstadt aufgegeben wird aber an einem anderen Ort außerhalb Erftstadts neu errichtet wird. Bei dieser Variante ist zu berücksichtigen dass an dem neuen Ort wiederum eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Erftstadt
Links § 14 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html]§ 55c Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55c.html]
Verfahrensablauf
Hinweise für Erftstadt
Die Abmeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tage erfolgen wenn
- ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird
- ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Erftstadt aufgegeben wird aber an einem anderen Ort außerhalb Erftstadts neu errichtet wird. Bei dieser Variante ist zu berücksichtigen dass an dem neuen Ort wiederum eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss.
Die Abmeldung des Gewerbebetriebes ist auf dem zur Verfügung gestellten Formular zu erstatten. Das Formular ist auszudrucken persönlich zu unterschreiben und mit den nachfolgend genannten Unterlagen per Post an
Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt
zu senden.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Bei ausländischen Staatsangehörigen Heimatpass incl. Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung/en über die einst erfolgte/n Gewerbeanzeige/n im Original
- Wird ein Dritter mit der Abgabe der Gewerbeabmeldung beauftragt so ist zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht beizufügen. Der Bevollmächtigte muss sich außerdem ausweisen.
Wird die Anzeige postalisch übermittelt sind die genannten Unterlagen vollständig (mit allen Seiten) in Fotokopie beizufügen.
Die Abmeldung des Gewerbebetriebes dient dem Zweck der zuständigen Behörde (Ordnungsamt Stadt Erftstadt) die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. Kommt jemand seinen Verpflichtungen zur Abgabe der Gewerbeabmeldung nicht oder nicht zeitig innerhalb von 14 Tagen nach so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar die mit Bußgeld geahndet wird.
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Erftstadt
Die erfolgte Gewerbeabmeldung wird innerhalb einer Frist von 3 Tagen bescheinigt.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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