Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Hinweise für Erftstadt

    Beschreibung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Erftstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzdamm 10

    50374 Erftstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02235/409 603

    Fax: 02235409602

    E-Mail: ordnungsamt@erftstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erftstadt

    Formulare

    Hinweise für Erftstadt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erftstadt

    Die Abmeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tage erfolgen wenn

    • ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird
    • ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Erftstadt aufgegeben wird aber an einem anderen Ort außerhalb Erftstadts neu errichtet wird. Bei dieser Variante ist zu berücksichtigen dass an dem neuen Ort wiederum eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erftstadt

    Links § 14 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html]§ 55c Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55c.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erftstadt

    Die Abmeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tage erfolgen wenn

    • ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird
    • ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Erftstadt aufgegeben wird aber an einem anderen Ort außerhalb Erftstadts neu errichtet wird. Bei dieser Variante ist zu berücksichtigen dass an dem neuen Ort wiederum eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss.

    Die Abmeldung des Gewerbebetriebes ist auf dem zur Verfügung gestellten Formular zu erstatten. Das Formular ist auszudrucken persönlich zu unterschreiben und mit den nachfolgend genannten Unterlagen per Post an

    Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt

    zu senden.

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis
    • Bei ausländischen Staatsangehörigen Heimatpass incl. Aufenthaltserlaubnis
    • Bescheinigung/en über die einst erfolgte/n Gewerbeanzeige/n im Original
    • Wird ein Dritter mit der Abgabe der Gewerbeabmeldung beauftragt so ist zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht beizufügen. Der Bevollmächtigte muss sich außerdem ausweisen.

    Wird die Anzeige postalisch übermittelt sind die genannten Unterlagen vollständig (mit allen Seiten) in Fotokopie beizufügen.

    Die Abmeldung des Gewerbebetriebes dient dem Zweck der zuständigen Behörde (Ordnungsamt Stadt Erftstadt) die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. Kommt jemand seinen Verpflichtungen zur Abgabe der Gewerbeabmeldung nicht oder nicht zeitig innerhalb von 14 Tagen nach so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar die mit Bußgeld geahndet wird.

     ,

    Fristen

    Hinweise für Erftstadt

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erftstadt

    Die erfolgte Gewerbeabmeldung wird innerhalb einer Frist von 3 Tagen bescheinigt.

    Kosten

    Hinweise für Erftstadt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erftstadt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de