Einstiegsgeld beantragen
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Förderung einer Existenzgründung durch zum Beispiel Einstiegsgeld oder / und mit Leistungen zur Beschaffung von Sachgütern, einer Beratung, der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem Arbeitsvermittler im JobCenter Essen.
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- Antrag auf Förderung
- Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
- aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
- gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
- fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
- Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
- gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
- Unfallversicherung oder
- Geschäftshaftpflicht oder
- Eintragung in die Handwerksrolle
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:
- Antrag auf Förderung
- Kopie Ihres Arbeitsvertrags
Formulare
Hinweise für Essen
Voraussetzungen
- Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
- Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
- Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
- Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
- Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- positive Bewertung des Jobcenters über
- Ihre persönliche Eignung,
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII)
Verfahrensablauf
Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:
- Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
- Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
- Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
- Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.
Fristen
Hinweise für Essen
Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
Kosten
Hinweise für Essen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Essen