Lehramtsreferendariat

    Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im Land NRW

    Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie die Befähigung für ein Lehramt an Schulen in NRW erwerben können und somit als Lehrerin oder Lehrer an einer Schule in NRW arbeiten dürfen.

    Beschreibung

    Nach erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium müssen Sie, um in Nordrhein-Westfalen die Befähigung für ein Lehramt an Schulen erwerben zu können, einen Vorbereitungsdienst absolvieren.

    Informationen über das Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst finden Sie unter www.sevon.nrw.de.

    Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

    Die Ausbildung findet in dem Ihnen zugewiesenen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sowie der ebenfalls zugewiesenen Ausbildungsschule statt.

    Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel in 18 Monaten absolviert und endet mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung für das Lehramt Ihres Lehramtsstudiums.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Löhne wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Um in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW eingestellt zu werden, müssen Sie über die Internetplattform www.sevon.nrw.de einen Antrag auf Einstellung stellen.

    Formulare

    Sämtlich notwendigen Formulare werden mit dem Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung über www.sevon.nrw.de erstellt.

    Voraussetzungen

    Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz von 2009 (LABG) mit einem der folgenden Lehramtsabschlüssen:

    - Master of Education für das

    •  Lehramt an Grundschulen
    •  Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
    •  Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
    •  Lehramt an Berufskollegs
    •  Lehramt für sonderpädagogische Förderung

     Anerkennungen für in anderen Bundesländern erworbene lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse führen ebenfalls zu diesen Lehrämtern.

    Auch für die nachfolgend aufgelisteten, auslaufenden Lehramtsabschlüsse bietet Nordrhein-Westfalen die Teilnahme am Vorbereitungsdienst an:

     Erste Staatsprüfung für das

    • Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
    • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
    • Lehramt an Berufskollegs
    • Lehramt für Sonderpädagogik

    Bewerberinnen und Bewerber, die noch nach dem auslaufenden Modellversuch "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" an den "Modellhochschulen" Bielefeld, Bochum, Dortmund, Münster und Wuppertal einen Bachelor-/ Masterstudiengang absolviert haben, erhalten auch ein Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für die o.g. Lehrämter durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen.

     Studierende, die ihr Studium mit einem der nachfolgend genannten alten Lehrämter abgeschlossen haben oder noch abschließen werden, treten aus ausbildungsrechtlichen Gründen den Vorbereitungsdienst für dieses Lehramt an und legen die Zweite Staatsprüfung für dieses Lehramt ab:

    •  Lehramt für die Primarstufe
    •  Lehramt für die Sekundarstufe I
    •  Lehramt für die Sekundarstufe II
    •  Lehramt für Sonderpädagogik

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium müssen Sie, um in Nordrhein-Westfalen die Befähigung für ein Lehramt an Schulen erwerben zu können, einen Vorbereitungsdienst absolvieren.

    Informationen über das Bewerbungsverfahren in den Vorbereitungsdienst finden Sie unter www.sevon.nrw.de.

    Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

    Die Ausbildung findet in dem Ihnen zugewiesenen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sowie der ebenfalls zugewiesenen Ausbildungsschule statt.

    Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel in 18 Monaten absolviert und endet mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung für das Lehramt Ihres Lehramtsstudiums.

    Fristen

    Regelmäßiger Einstellungstermin ist der 01. Mai eines Jahres. Hierfür muss die Bewerbung stets bis zum 15. November des Vorjahres bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung vorliegen. Fällt der 15. November auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt an seine Stelle der nächste Werktag. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Zusätzlicher Einstellungstermin ist der 01. November eines Jahres. Aktuelle Informationen und Vorankündigungen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren werden im Bewerbungsportal unter www.sevon.nrw.de veröffentlicht.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://www.schulministerium.nrw.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de