Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im Land NRW
Beschreibung
Nach erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium müssen Sie, um in Nordrhein-Westfalen die Befähigung für ein Lehramt an Schulen erwerben zu können, einen Vorbereitungsdienst absolvieren.
Informationen über das Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst finden Sie unter www.sevon.nrw.de.
Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die Ausbildung findet in dem Ihnen zugewiesenen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sowie der ebenfalls zugewiesenen Ausbildungsschule statt.
Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel in 18 Monaten absolviert und endet mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung für das Lehramt Ihres Lehramtsstudiums.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Reichshof wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Um in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW eingestellt zu werden, müssen Sie über die Internetplattform www.sevon.nrw.de einen Antrag auf Einstellung stellen.
Formulare
Sämtlich notwendigen Formulare werden mit dem Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung über www.sevon.nrw.de erstellt.
Voraussetzungen
Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz von 2009 (LABG) mit einem der folgenden Lehramtsabschlüssen:
- Master of Education für das
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
- Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Anerkennungen für in anderen Bundesländern erworbene lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse führen ebenfalls zu diesen Lehrämtern.
Auch für die nachfolgend aufgelisteten, auslaufenden Lehramtsabschlüsse bietet Nordrhein-Westfalen die Teilnahme am Vorbereitungsdienst an:
Erste Staatsprüfung für das
- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
- Lehramt für Sonderpädagogik
Bewerberinnen und Bewerber, die noch nach dem auslaufenden Modellversuch "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" an den "Modellhochschulen" Bielefeld, Bochum, Dortmund, Münster und Wuppertal einen Bachelor-/ Masterstudiengang absolviert haben, erhalten auch ein Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für die o.g. Lehrämter durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen.
Studierende, die ihr Studium mit einem der nachfolgend genannten alten Lehrämter abgeschlossen haben oder noch abschließen werden, treten aus ausbildungsrechtlichen Gründen den Vorbereitungsdienst für dieses Lehramt an und legen die Zweite Staatsprüfung für dieses Lehramt ab:
- Lehramt für die Primarstufe
- Lehramt für die Sekundarstufe I
- Lehramt für die Sekundarstufe II
- Lehramt für Sonderpädagogik
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium müssen Sie, um in Nordrhein-Westfalen die Befähigung für ein Lehramt an Schulen erwerben zu können, einen Vorbereitungsdienst absolvieren.
Informationen über das Bewerbungsverfahren in den Vorbereitungsdienst finden Sie unter www.sevon.nrw.de.
Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die Ausbildung findet in dem Ihnen zugewiesenen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sowie der ebenfalls zugewiesenen Ausbildungsschule statt.
Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel in 18 Monaten absolviert und endet mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung für das Lehramt Ihres Lehramtsstudiums.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.06.2021