Umkennzeichnung eines Fahrzeuges (ohne Halterwechsel)
Hinweise für Lippe
Wenn Ihre Kfz-Kennzeichenschilder unleserlich oder beschädigt sind, wenn Sie sie verloren haben oder sie Ihnen sogar gestohlen wurden, können Sie ein Ersatzkennzeichen erhalten. Eine Umkennzeichnung ist auch auf Wunsch möglich.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) beispielsweise aufgrund schlechter Lesbarkeit oder Beschädigung ist jederzeit ohne besonderen Antrag möglich.
Eine Umkennzeichnung (neues Kennzeichen) auf Wunsch ist ebenfalls möglich.
Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.
Ebenfalls ist die Erneuerung der Siegelplaketten möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Wichtiger Hinweis:
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs (neues Kennzeichen) und eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens erforderlich.
Bei Diebstahl sollte auch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Barntrup
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
Zulassungsstelle Bad Salzuflen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
Zulassungsstelle Detmold
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Alte(s) Kennzeichenschild(er)
auch bei Austausch nur eines Schildes bei einem Pkw sind immer beide alten Schilder vorzulegenNeue(s), zu ersetzende(s) Kennzeichenschild(er)
Erklärung des Fahrzeughalters/Verfügungsberechtigten über den Verlust bzw. den Diebstahl der Kennzeichen.
gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass) des Erklärenden im Original
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
Original-Bericht der letzten Hauptuntersuchung
SEPA-Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
- das Fahrzeug ist in Lippe angemeldet
- die Hauptuntersuchung (TÜV) ist gültig
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung Straßenverkehr
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**
Tipp:
Für Neusiegelung oder nach Diebstahl / Verlust eines Kennzeichens können Sie in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.
Bitte rechnen Sie mit entsprechender Wartezeit und beachten Sie die unterschiedlichen Nachmittagsöffnungszeiten in den Zulassungsstellen des Kreises Lippe.
Fristen
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Nach Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist dieses für 10 Jahre gesperrt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
Kosten
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Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024
Stichwörter
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