Umkennzeichnung eines Fahrzeuges (ohne Halterwechsel)

    Hinweise für Lippe

    Wenn Ihre Kfz-Kennzeichenschilder unleserlich oder beschädigt sind, wenn Sie sie verloren haben oder sie Ihnen sogar gestohlen wurden, können Sie ein Ersatzkennzeichen erhalten. Eine Umkennzeichnung ist auch auf Wunsch möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) beispielsweise aufgrund schlechter Lesbarkeit oder Beschädigung ist jederzeit ohne besonderen Antrag möglich.
    Eine Umkennzeichnung (neues Kennzeichen) auf Wunsch ist ebenfalls möglich.

    Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.

    Ebenfalls ist die Erneuerung der Siegelplaketten möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.

    Wichtiger Hinweis:
    Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs (neues Kennzeichen) und eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens erforderlich.

    Bei Diebstahl sollte auch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Barntrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Alte(s) Kennzeichenschild(er)
      auch bei Austausch nur eines Schildes bei einem Pkw sind immer beide alten Schilder vorzulegen

    • Neue(s), zu ersetzende(s) Kennzeichenschild(er)

    • Erklärung des Fahrzeughalters/Verfügungsberechtigten über den Verlust bzw. den Diebstahl der Kennzeichen.

    • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass) des Erklärenden im Original

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    • Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen

    • Original-Bericht der letzten Hauptuntersuchung

    • SEPA-Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • das Fahrzeug ist in Lippe angemeldet
    • die Hauptuntersuchung (TÜV) ist gültig

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**

    Tipp:

    Für Neusiegelung oder nach Diebstahl / Verlust eines Kennzeichens können Sie in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.
    Bitte rechnen Sie mit entsprechender Wartezeit und beachten Sie die unterschiedlichen Nachmittagsöffnungszeiten in den Zulassungsstellen des Kreises Lippe.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Nach Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist dieses für 10 Jahre gesperrt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de