Umkennzeichnung ( Kfz )

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Diebstahl oder Verlust der Kennzeichen:

    Um einen Missbrauch der Kennzeichen bei Diebstahl oder Verlust ausschließen zu können ist eine Umkennzeichnung zwingend und unverzüglich erforderlich. Es ist in diesen Fällen nicht möglich ein Ersatzschild abstempeln zu lassen. Die Kennzeichen werden für die Dauer von 10 Jahren für eine erneute Ausgabe gesperrt.

    Besonderheit bei Verlust/Diebstahl eines auswärtigen Kennzeichens, das bei einem Zuzug nach Wuppertal behalten wurde:

    Auch hier werden die Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt und es werden Wuppertaler Kennzeichen zugeteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle 405.21

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Folgende Unterlagen sind bei Verlust / Diebstahl der Kennzeichen vorzulegen

    • Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel ( im Original ),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
    • Verlusterklärung, bei Verlust der Kennzeichen
    • ggfs. Diebstahlsmeldung der Polizei
    • ggfs. Vollmacht ( siehe "Downloads/Links" ) mit Ausweis des Bevollmächtigten
    • vorab geprägte neue Kennzeichen
    • ggfs. amtliche/s Kennzeichen
    • ggfs. gültige Hauptuntersuchung

    Zusätzlich bei jurstischen Personen:

    • Handeslregisterauszug
    • Erklärung aus der hervorgehen muss, wer die Verlusterklärung abgeben darf. Bei Vorsprache des Geschäftsführers entfällt diese Erklärung

    Folgende Unterlagen sind bei Umkennzeichnung auf Wunsch vorzulegen:

    Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis

    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
    • Personalausweis oder Reisepass ( im Original )
    • ggfs. Vollmacht ( siehe "Downloads/Links" ) mit Ausweis des Bevollmächtigten
    • vorab geprägte neue Kennzeichen
    • amtliche Kennzeichen
    • ggfs. gültige Hauptuntersuchung

    Bitte beachten Sie:

    Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Hierbei handelt es sich um die am häufigsten nachgefragten Grundgebühren:

    • 27,30 - 101,50 € für Verwaltungsgebühren
    • 10,20 bzw. 12,80 € zusätzlich für Wunschkennzeichen ( siehe "Downloads/Links")
    • 15,30 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
    • 10,00 - 40,00 € für die amtlichen Kennzeichen ( freie Anbieter )

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de