Umkennzeichnung ( Kfz )
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Diebstahl oder Verlust der Kennzeichen:
Um einen Missbrauch der Kennzeichen bei Diebstahl oder Verlust ausschließen zu können ist eine Umkennzeichnung zwingend und unverzüglich erforderlich. Es ist in diesen Fällen nicht möglich ein Ersatzschild abstempeln zu lassen. Die Kennzeichen werden für die Dauer von 10 Jahren für eine erneute Ausgabe gesperrt.
Besonderheit bei Verlust/Diebstahl eines auswärtigen Kennzeichens, das bei einem Zuzug nach Wuppertal behalten wurde:
Auch hier werden die Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt und es werden Wuppertaler Kennzeichen zugeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Folgende Unterlagen sind bei Verlust / Diebstahl der Kennzeichen vorzulegen
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel ( im Original ),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- Verlusterklärung, bei Verlust der Kennzeichen
- ggfs. Diebstahlsmeldung der Polizei
- ggfs. Vollmacht ( siehe "Downloads/Links" ) mit Ausweis des Bevollmächtigten
- vorab geprägte neue Kennzeichen
- ggfs. amtliche/s Kennzeichen
- ggfs. gültige Hauptuntersuchung
Zusätzlich bei jurstischen Personen:
- Handeslregisterauszug
- Erklärung aus der hervorgehen muss, wer die Verlusterklärung abgeben darf. Bei Vorsprache des Geschäftsführers entfällt diese Erklärung
Folgende Unterlagen sind bei Umkennzeichnung auf Wunsch vorzulegen:
Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass ( im Original )
- ggfs. Vollmacht ( siehe "Downloads/Links" ) mit Ausweis des Bevollmächtigten
- vorab geprägte neue Kennzeichen
- amtliche Kennzeichen
- ggfs. gültige Hauptuntersuchung
Bitte beachten Sie:
Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV )
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hierbei handelt es sich um die am häufigsten nachgefragten Grundgebühren:
- 27,30 - 101,50 € für Verwaltungsgebühren
- 10,20 bzw. 12,80 € zusätzlich für Wunschkennzeichen ( siehe "Downloads/Links")
- 15,30 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- 10,00 - 40,00 € für die amtlichen Kennzeichen ( freie Anbieter )
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024
Stichwörter
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